Freiwillige Rücknahme

 

In Wahrnehmung ihrer Produktverantwortung können Hersteller und Vertreiber mit Sitz in Schleswig-Holstein, die freiwillige Rücknahme ihrer Erzeugnisse und die nach Gebrauch der Erzeugnisse entstandenen Abfälle bei der GOES mbH anzeigen. Die Anzeige umfasst den Antrag zur Feststellung der Wahrnehmung der Produktverantwortung nach § 26 Absatz 3 und den Antrag auf Freistellung von Nachweispflichten nach § 50 KrWG. Damit sind Erzeuger, Besitzer, Beförderer und Entsorger dieser Abfälle nach erfolgreicher Freistellung gemäß §26a Absatz 4 KrWG von der Nachweispflicht befreit. Der GOES mbH obliegt es, die Freistellung zeitlich zu befristen oder die freiwillige Rücknahme mit Auflagen zu versehen. Die Freistellung ist mit Gebühren verbunden.