Unsere Aufgaben

Unsere Aufgaben

Organisation der Entsorgung von Sonderabfällen

Die GOES ist als beliehenes Unternehmen mittelbar Teil der Landesverwaltung in Schleswig-Holstein. Die ihr übertragenen  Aufgaben sind in der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach abfallrechtlichen Vorschriften (LAbfWZustVO) festgelegt. Die GOES erhebt für ihre Verwaltungsleistungen Gebühren. Die Aufgaben umfassen:

WIr beraten Sie gerne zu den Verwaltungsverfahren.

Unsere Aufgaben auf einen Blick

Um die Unternehmen bei der Prüfung aller Angebote zu unterstützen, haben wir die neuesten digitalen Software- und Betriebsverfolgungssysteme eingesetzt, die Folgendes filtern

Grenzüberschreitende Verbringung

Notifizierungen nach Verbringungsverordnung

Vereinfachte Informationspflichten

person using computer on table

Nachweisverfahren

Entsorgungsnachweise

Begleitscheine

Bevollmächtigte

Anzeigen und Erlaubnisse

Anzeige nach § 53 KrWG

Erlaubnis nach § 54 KrWG

 

Freiwillige Rücknahme

Hersteller & Vertreiber mit Sitz in Schleswig-Holstein

Freiwillige Rücknahme ihrer Erzeugnisse