Kontrollplan

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Kontrollplan gemäß Verbringungsverordnung

Die Mitgliedstaaten der EU sind gemäß Artikel 50 Abs. 2a der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) verpflichtet, für ihr gesamtes geografisches Gebiet Pläne für die Kontrolle von Einrichtungen, Unternehmen, Maklern, und Händlern und von Verbringungen von Abfällen und der damit verbundenen Verwertung oder Beseitigung zu erstellen.

Die GOES ist zuständige Kontrollbehörde in Schleswig-Holstein für die Abfallverbringung.  In ihr Aufgabengebiet fällt die Erstellung und Aktualisierung des Kontrollplans nach der VVA.