Nachweisverfahren

Unsere Aufgaben

Nachweisverfahren

Die Entsorgung, d.h. die Verwertung oder die Beseitigung einschließlich des Sammelns und Beförderns von gefährlichen Abfällen und sogenannten POP-Abfällen, unterliegt dem elektronischen Nachweisverfahren. Die rechtlichen Grundlagen bilden die Nachweisverordnung (NachwV) und die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung. Verpflichtet hierzu sind die Abfallerzeuger sowie die Besitzer, Beförderer, Sammler und Entsorger der Abfälle. Ausgenommen sind private Haushalte und Kleinmengenerzeuger, die nicht mehr als zwei Tonnen gefährliche Abfälle im Jahr erzeugen. Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) gewährleistet die lückenlose Kontrolle des Abfallstroms von der Entstehung bis zur endgültigen Entsorgung.

Vorabkontrolle

Vorabkontrolle: Die Basis für eine ordnungsgemäße Entsorgung Die Vorabkontrolle ist der erste und grundlegende Schritt im eANV. Sie dient dem Nachweis, dass die geplante Entsorgung eines bestimmten gefährlichen Abfalls zulässig ist. Dieser Nachweis erfolgt durch den Entsorgungsnachweis, der in zwei Hauptformen existiert:
  • Einzelentsorgungsnachweis (EN): Dieser wird für einen spezifischen Abfallstrom von einem bestimmten Abfallerzeuger zu einer konkreten Entsorgungsanlage ausgestellt.
  • Sammelentsorgungsnachweis (SN): Dieser wird von Einsammlern für das Einsammeln gleichartiger Abfälle von verschiedenen Abfallerzeugern genutzt. Er kommt zur Anwendung, wenn die anfallende Abfallmenge pro Standort und Abfallart (-schlüssel) 20 Tonnen pro Jahr nicht überschreitet. Der Einsammler übernimmt hierbei die Verantwortung für die korrekte Deklaration des Abfalls.

Verbleibskontrolle

Verbleibskontrolle: Lückenlose Nachverfolgung des Abfalls Die Verbleibskontrolle dokumentiert den physischen Weg des Abfalls und stellt sicher, dass dieser die vorgesehene Entsorgungsanlage erreicht. Die zentralen Instrumente hierfür sind:
  • Begleitschein (BGS): Dieses elektronische Dokument begleitet den Abfalltransport vom Erzeuger bis zum Entsorger und wird von allen beteiligten Parteien – Erzeuger, Beförderer und Entsorger – elektronisch signiert. Er dient als Nachweis für die durchgeführte Entsorgung jeder einzelnen Abfallcharge.
  • Übernahmeschein (UNS): Im Rahmen der Sammelentsorgung dokumentiert der Übernahmeschein die Übergabe des Abfalls vom Erzeuger an den Einsammler. Im Gegensatz zum Begleitschein kann der Übernahmeschein weiterhin in Papierform geführt werden. Der Einsammler ist jedoch verpflichtet, die Daten des Übernahmescheins in sein elektronisches Register zu übertragen.

Privilegiertes Verfahren – Vereinfachung

Für zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, EMAS-registrierte Unternehmen oder von der Behörde freigestellte Anlagen besteht die Möglichkeit des privilegierten Verfahrens. Bei diesem Verfahren entfällt die sonst notwendige behördliche Bestätigung (BB) des Entsorgungsnachweises vor Beginn der Entsorgung. Die Entsorgung kann unmittelbar nach der Übermittlung des Nachweises an die zuständige Behörde beginnen. Die behördliche Kontrolle verlagert sich hierbei schwerpunktmäßig auf die Verbleibskontrolle.
Technische und Organisatorische Anforderungen
Die handelnden Personen müssen über eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS), eine entsprechende Signaturkarte und ein Kartenlesegerät zur rechtssicheren Unterzeichnung der elektronischen Dokumente verfügen. Eine Signaturkarte ist bei verschiedenen Anbietern erhältlich (nicht bei der GOES). Die Teilnahme am eANV erfordert die Nutzung einer geeigneten Software:
  • das von den Bundesländern durch die Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-System (LAG GADSYS) kostenlos bereitgestellte Webportal (Länder-eANV) oder
  • Softwarelösung eines kommerziellen Anbieters (Provider)
Die Nutzung des Länder-eANV setzt eine Registrierung bei der Zentralen Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall Registrierung) voraus. Falls Sie das Angebot eines Providers nutzen, regelt dieser die Anbindung an die ZKS-Abfall. Alle im Rahmen des eANV erstellten Dokumente müssen in einem elektronischen Register für mindestens drei Jahre revisionssicher archiviert werden.