Digital Waste Shipment System

DIWASS

Abfallverbringung wird digital

Die Europäische Union hat mit der Verabschiedung der neuen Abfallverbringungsverordnung (EU) 2024/1157 im Mai 2024 einen Paradigmenwechsel in der europäischen Abfallwirtschaft eingeleitet. Das neue Abfallverbringungsrecht bringt umfassende Änderungen für Unternehmen mit sich, die Abfälle grenzüberschreitend verbringen.

Ein zentraler Baustein der Neuregelung ist die Einführung eines elektronischen Datenaustauschs für alle grenzüberschreitenden Abfallverbringungen zum

Stichtag 21. Mai 2026.

Unternehmen, Behörden und weitere Beteiligte kommunizieren künftig ausschließlich digital zu den verbringungsrechtlichen Verfahren:

  • Notifizierungspflichtige Abfälle („gelbe Liste“, „nicht gelistet“)
  • Nicht notifizierungspflichtige Abfälle (Annex VII – „grüne Liste“)
  • Vorläufige Verbringung (Artikel 15).

Das Digital Waste Shipment System (kurz DIWASS) wird von der EU Kommission betrieben und bereit gestellt. Die EU bietet dazu eine Webanwendung mit der Bezeichnung ENV-TRACES an.

Die technische Einführung von DIWASS in Deutschland wird von der Länderarbeitsgruppe Gemeinsame Abfall-DV-Systeme (LAG GADSYS) in Abstimmung mit dem BMUKN – Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – koordiniert.

Die Länderarbeitsgruppe GADSYS bietet einen Helpdesk zur Nutzung von DIWASS an. Auf den Seiten der Länderarbeitsgruppe finden Sie regelmäßig aktualisierte Informationen zum Stand der Einführung und zu den nötigen Vorbereitungen durch die Abfallwirtschaftsbeteiligten.

Das Forum Abfallverbringung der LAGA informiert ebenfalls.