Am 11.04.2024 wurde die novellierte EU-Abfallverbringungsverordnung verabschiedet, die ab dem 21.05.2026 in wesentlichen Teilen gültig ist. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und damit auch das in Art. 27 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung 2025/1290 normierte neue elektronische System für die Abfallverbringung.
Wichtige Änderungen und Vorschriften für die Übergangszeit sind in den Informationen an die Wirtschaftsakteure zum Download zusammengestellt.
Information an die Abfallwirtschaftsbeteiligten in Schleswig-Holstein